Abfallarten

Altholz unbehandelt

Althoz-unbehandelt

Unbehandeltes Holz ist vornehmlich Naturbelassenes Holz ohne Beschichtung, Imprägnierung, Lasur, Lackierung oder anderen Behandlungen. Altholz fällt meist bei Baustellen, Umzug, oder in Werkstätten an. Dieses besteht meistens aus folgenden Teilen:

  • Bretter
  • Paletten
  • Holzkisten
  • Balken
  • Schnittresten
  • Möbel

Ihre Holzabfälle werden in den Wirtschaftskreislauf als Zwischenprodukt für die Holzindustrie verarbeitet.

Altholz behandelt

Altholz-behandelt

Behandeltes Holz ist vornehmlich: Altholz beschichtet, lackiert, imprägniert, Spanplatten lasiert, mit anderen Anhaftungen oder anderweitig behandelt. Behandeltes Altholz fällt meist bei Baustellen, Umzug, Gewerbebetrieben und dergleichen an. Es besteht meist aus folgenden Teilen:

  • Möbel
  • Schnittreste
  • Parkett
  • Fußbodenbretter
  • Vertäfelungen
  • Schalbretter

Asbestabfälle und Asbestzementabfälle

Asbest

Die Entsorgung von Asbest- und Asbestzementabfällen stellt besondere Anforderungen an die Entsorgung und Transport. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit uns in Verbindung.

Verpackungshinweis:
Asbest muss staubdicht in reißfesten Säcken verpackt sein. Es werden nur ordnungsgemäß verpackte, unbeschädigte und gekennzeichnete Asbest Säcke angenommen. Zur Kennzeichnung muss auf jedem Sack die Bezeichnung des zu Entsorgenden Materials drauf stehen. Es ist sicherzustellen, dass die Säcke staubdicht verschlossen werden. Die Säcke dürfen nicht als „Umverpackung“ für andere Säcke genutzt werden (Sack in Sack).Es werden nur ordnungsgemäß verpackte, unbeschädigte und gekennzeichnete Säcke angenommen.
Darüber hinaus sind die Bestimmungen der TRGS 519 (Asbest) zwingend einzuhalten.

Aushub (siebfähig)

Siebfähig

Besteht aus Erdreich, welches komplett durch ein Sieb fällt, ohne dass es hierbei zu Verstopfungen bzw. Aussiebungen kommt. Es besteht meist aus folgenden Bestandteilen:

  • Sand
  • Kies
  • Humusboden

Bodenaushub (Erdreich)

Erdreich

Hierunter fällt Erdreich in allen Zusammensetzungen, auch wenn Ziegel oder dergleichen mit dem Erdreich vermischt sind.

  • Boden normal
  • Boden lehmartig
  • Boden mit Steinen versetzt
  • Hebel/Gipsbausteinen
  • Boden verseucht *

*Die Entsorgung von verseuchten Boden stellt besondere Anforderungen an die Entsorgung und Transport. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit uns in Verbindung.

Garten- und Parkabfall

Zu den Garten- und Parkabfällen gehören:

  • Rasenschnitt
  • Grünschnitt
  • Äste
  • Wurzeln
  • Laub
  • Baum- und Astschredderabfälle

Baumischabfall

Baumisch

Baumischabfälle sind Abfallgemische, die sowohl aus mineralischen, wie auch aus organischen Bestandteilen bestehen. Es können alle Bestandteile des Bauschutts vorhanden sein, vermischt mit den unten aufgeführten zusätzlichen Stoffen:

  • Kunstoffe, Holz
  • Papier, Pappe
  • Metalle, Kabel
  • Gips, Rigips – Teile und Platten
  • Dachpappe, Isolier- und Dämmstoffe
  • Glas, Gummi

Baustoffe (Leichtbauweise)

Steine und Baustoffe aus Leichtbauweise sind heutzutage ein gerne eingesetzter Baustoff in der Bauindustrie, für Trennwände innerhalb von Gebäuden. Dieser Baustoff ist sehr leicht gegenüber massiven Steinmauern. Diese sind in der Verwertung schlecht zu verarbeiten und daher in einer eigenen Sparte erfasst. Sie bestehen meist aus folgenden Stoffen:

  • Gips
  • Gasbeton
  • Rigipsplatten
  • Hebel/Gipsbausteinen

Mauerwerk / Ziegel / Keramik / Massive Steine (KEINE LEICHTBAUWEISE)

Bauschutt

Es dürfen folgende Abfallstoffe gemischt sein:

  • Mauerwerk
  • Putz
  • Beton
  • Dachpfannen
  • Mörtel- und Putzreste
  • Keramikfliesen und Keramikteile

Die Abfälle können nur dann zu dem günstigen Preis entsorgt werden, wenn folgende Störstoffe (NICHT) dem Mauerwerk zugeführt werden:

  • Tapetenreste
  • Kabel oder Rohre
  • Holz, Metall
  • Gips und Rigipsplatten
  • Styropor, Teer- und Bitumen
  • Folien, Isoliermaterialien
  • Lacke u. Farben
  • Material aus Leich

Beton

Betonabbruch

Für Beton gibt es folgende Annahmekriterien: – mit und ohne Stahlgewebe –
Die Betonteile werden dann nochmals nach ihrer Größe eingestuft. Es dürfen sich zur Einstufung als Betonschutt nur Betonteile in dem Container befinden. Produkte aus Beton:

  • Rohre
  • Schachtringe
  • Pflanzkübel
  • Trennwände
  • Dachpfannen
  • Hallenböden

KMF-Mineralwolle

Verpackungshinweis:
Mineralwolle (KMF) muss staubdicht in reißfesten Säcken verpackt sein. Es werden nur ordnungsgemäß verpackte, unbeschädigte und gekennzeichnete Mineralwolle (KMF) Säcke angenommen. Zur Kennzeichnung muss auf jedem Sack die Bezeichnung des zu Entsorgenden Materials drauf stehen. Es ist sicherzustellen, dass die Säcke staubdicht verschlossen werden. Die Säcke dürfen nicht als „Umverpackung“ für andere Säcke genutzt werden (Sack in Sack).Es werden nur ordnungsgemäß verpackte, unbeschädigte und gekennzeichnete Säcke angenommen.
Darüber hinaus sind die Bestimmungen der TRGS 521 (KMF) zwingend einzuhalten.

Sonstige Abfälle

Aufgrund der Vielzahl der Abfälle ist es uns leider nicht möglich an dieser Stelle alle einzelnen Abfälle aufzulisten. Sollten Sie einen Abfall oder ein Abfallgemisch nicht zuordnen können, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie umfassend!